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Was wird 2024 gewählt?

Kommunalwahl & Europawahl

9. Juni: Zur landesweiten Kommunalwahl wird auch in der Ofenstadt Velten ein neues Stadtparlament gewählt. Die gewählten Stadtverordneten entscheiden über die Entwicklung Veltens für die kommenden fünf Jahre. Stadtverordnete beschließen, wofür die Verwaltung städtische Gelder einsetzen soll – etwa zum Straßenausbau, für Spielplätze, Kitas und Grundschulen, Kultur und Sportstätten. Weiterhin erfolgt die Wahl des Kreistages des Landkreises Oberhavel. Nach der Brandenburgischen Kommunalverfassung ist der Kreistag das Hauptorgan des Landkreises. Er entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten des Landkreises und kann Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises festlegen. Im Gegensatz hierzu führt der Landrat die laufenden Geschäfte und führt die Beschlüsse des Kreistages aus. Derzeit gehören dem Kreistag 56 Mitglieder sowie der Landrat als stimmberechtigtes Mitglied an.

9. Juni: Zur Europawahl wird zum zehnten Mal in Folge das Europäische Parlament für die kommenden fünf Jahre gewählt. Es ist das einzige Organ der EU, das von den Bürgerinnen und Bürgern Europas direkt gewählt wird. Es ist damit die Vertretung aller in der EU lebenden Menschen. Die in das Europäische Parlament gewählten 705 Abgeordneten aus allen Ländern der EU haben drei wichtige Aufgaben: Gesetzgebung, Haushaltskontrolle und parlamentarische Kontrolle der EU-Kommission. Deutschland hat als einwohnerstärkstes EU-Land aktuell 96 Abgeordnete im Parlament.

Brandenburger Landtag

22. September: Zur Landtagswahl werden die Abgeordneten für den Brandenburgischen Landtag neu gewählt. Sie sind die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger in der Landesregierung. Sie sind das Parlament in Brandenburg. Der Landtag entscheidet damit auch über die weitere Entwicklung des Bundeslandes in den kommenden fünf Jahren. Die Abgeordneten wählen die Ministerpräsidentin/den Ministerpräsidenten, beschließen Gesetze, entscheiden, wofür in Brandenburg Gelder ausgeben werden sollen und kontrollieren die Landesregierung.